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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Warenverkehr
Stand 01.08.2009
1. Auftragserteilung:
Der Kunde erkennt unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bei seiner Bestellung, welche schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) erteilt wird, an.
Wir werden Sie noch einmal gesondert auf unsere AGB’s. hinweisen (telefonisch oder per Mail). Ihre schriftliche Bestellung ist bindend. Sie erhalten von uns eine Auftragsbestätigung, die Sie uns wiederum
bestätigen müssen, da es vorkommt, das Fremde unter falschem Namen Waren bestellen. Wir liefern Ihnen die Ware in der Regel innerhalb weniger Tage aus (sofern Verfügbar). Sie haben ein generelles Rücktrittsrecht
von einem Monat nach Fernabsatzgesetz. Ausgenommen davon sind Sonderanfertigungen und Waren, die extra für Sie gefertigt/bestellt wurden. (siehe Punkt 6 und 9).
2. Preise:
Alle Preisangaben sind ohne Gewähr. Die Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben. Die Preise können sich z.B. bei Wechselkursschwankungen, Materialänderungen oder geänderten Einkaufspreisen / geänderter Mehrwertsteuer ändern. Preisänderungen aus anderen Gründen bleiben vorbehalten. Angebote von uns behalten ihre Gültigkeit für max. 4 Wochen ab Abgabe. Es können Sondervereinbarungen mit uns getroffen werden, die der Schriftform bedürfen. Mündliche Absprachen sind unwirksam.
Zu allen Artikeln kommt immer noch Porto/Verpackung nach Aufwand hinzu (siehe auch Punkt 5).
3. Lieferbarkeit + Lieferzeit:
Eine Lieferverpflichtung unsererseits besteht nicht. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen. Wenn kein Liefertermin angegeben wird, liefern wir nach Verfügbarkeit der Ware.
Einen verbindlichen Liefertermin bitte stets schriftlich mitteilen und von uns bestätigen lassen Falls Sie sehr spät bestellen und uns kaum mehr Zeit für die Auslieferung bleibt (unter 7 Arbeitstagen)
, sind wir berechtigt einen Expresszuschlag von 10,- Euro zu berechnen. Wir behalten uns vor, Sie auch per Postexpress zu beliefern. Die anfallenden Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen.
Bei Importwaren, handwerklich hergestellten Artikeln sowie Einzelanfertigungen können längere als die vereinbarten Lieferzeiten auftreten. Sind wir mit der Lieferung im Rückstand, haben wir Anspruch auf eine angemessene Nachlieferungsfrist. Wird innerhalb der Nachlieferungsfrist geliefert, so ist vertragsgemäß geliefert. Die Lieferzeit beträgt ca. 3 bis 21 Arbeitstage - je nach Produkt und Verfügbarkeit auch länger - da wir von Vorlieferanten abhängig sind.
Ausnahme: Sonderanfertigungen! Lieferzeit nach Vereinbarung bzw. nach Lieferzeit unserer Vorlieferanten. Sollte einer unserer Vorlieferanten Lieferschwierigkeiten haben, setzen wir Sie sofort darüber in
Kenntnis. Eine längere Lieferzeit behalten wir uns dann vor.
4. Kataloge:
Alle Beschreibungen in unseren Katalogen/auf unserer Web- Seite sind nach bestem Wissen sorgfältig erstellt. Jedoch sind auch hier “nur” Menschen am Werk. Und die können unter Umständen auch einmal einen Fehler machen. Kleine Modelländerungen, oder Abweichungen von den Bildern, behalten wir uns vor. Alle Preisangaben in unseren Katalogen sind unverbindlich. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Bei einigen Artikeln kann es zu Lieferengpässen kommen, oder der Artikel ist ausverkauft. Wir geben Ihnen dann Bescheid, ob es einen gleichwertigen - oder besseren - Ersatzartikel gibt.
5. Versand + Transportkosten:
Die Versandkosten trägt der Empfänger. Verpackungs- und Versicherungskosten werden in Rechnung gestellt. Wir berechnen die Paketgebühren der jeweiligen Transporteure. Auslandspakete werden nach Aufwand und Versandart berechnet. Der Versand erfolgt ausschließlich über die von uns beauftragten Unternehmen. Eine Abholung der Ware ist nach Rücksprache möglich.
BEISPIEL: Paketpreise der Post AG: bis 10 kg = 6,90 Euro netto und bis 20 kg = 9,90 Euro netto. Die Verpackung wird mit 1,50 Euro netto pro Paket berechnet. Hinzu kommt noch die gesetzliche MwSt. Einen
Versand per Hermes Paketdienst behalten wir uns vor. Wir liefern in alle Länder der EU und in die Schweiz. Auslandspakete werden nach Aufwand berechnet.
6. Zahlungsbedingungen: Wir versenden per Vorkasse, Einzugsermächtigung oder auf Rechnung (nur bei Stammkunden!).
Auslandskunden und Neukunden beliefern wir nur gegen Vorkasse. *Vorkasse: Sobald die Ware zum Versand bereit liegt, wird der Kunde von uns benachrichtigt. Nach
dem Geldeingang wird die Ware an den Kunden verschickt. Mindestbestellwert für Auslandskunden: 50,00 Euro. Sonderanfertigungen werden nur gegen Vorkasse angefertigt. WICHTIGER HINWEIS!
Wir weisen hier nochmals darauf hin, daß bei verspäteter Zahlung der Rechnung ab dem 1. Tag nach dem spätesten Zahlungstermin Zinsen in Höhe von 8 % (bei Endverbrauchern 5 %) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz
berechnet werden. Und nach 14 Tagen Zahlungsüberschreitung wird automatisch ein Inkassobüro mit der Einforderung der Rechnungssumme beauftragt. Eine Zahlungserinnerung oder Mahnung unsererseits an Sie erfolgt in
der Regel nicht, da wir der Meinung sind, daß alle Besteller lesen, schreiben und mit uns sprechen können. Unsere Telefonnummer ist oben zu finden.
7. Anzahlung:
Ab einem Auftragswert von 150,00 Euro wird immer eine Anzahlung von mindestens 60 % der Gesamtsumme bei Auftragserteilung fällig. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für diese zwingend gewordene Regelung.
Bei Neukunden und bei Sonderanfertigungen liefern wir nur noch gegen Vorkasse.
8. Lieferung gegen Vorkasse/Einzug behalten wir uns ausdrücklich vor. Wir beliefern nur noch Stammkunden auf
Rechnung. Wir liefern pünktlich, darum bitten wir auch um pünktliche Überweisung des Rechnungsbetrages. Der späteste Zahlungstermin ist auf jeder Rechnung vermerkt. Ansonsten werden wir die Lieferung gegen Rechnung
wieder einstellen und Vorkasse verlangen!
9. Beanstandungen / Rückgaberecht:
Der Empfänger muß die Ware unmittelbar nach Eintreffen auf Menge und Güte prüfen und etwaige Schäden innerhalb einer Woche schriftlich anzeigen und sofort dem Anlieferer (Paketdienst) diesen Schaden schriftlich melden. Eine Kopie dieser Anzeige muß an uns gesandt werden, damit wir den Schaden vom Anlieferer ersetzt bekommen können.
Sonderanfertigungen und Waren, die in Ihrem Auftrag extra bestellt und angefertigt wurden, können NICHT zurückgenommen werden.
Bei der Stornierung einer Sonderanfertigung kann die Anzahlung nicht mehr oder nur noch teilweise vergütet werden, sofern wir oder unsere Lieferanten mit der Herstellung schon begonnen haben. Kleine Abweichungen in Qualität, Größe, Form und Farbe sind möglich und sind kein Rückgabegrund. Wir sind jedoch bemüht, nach den derzeit technischen Möglichkeiten Ihre Ideen umzusetzen. Katalogabbildungen und Abbildungen auf unserer HP können unter Umständen abweichend sein, da nicht immer alle Artikel im Original zur Verfügung stehen und wir dann Ersatzartikel liefern müssen. Für versteckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wenn von angelieferten Dateien aus gearbeitet wird, ist eine nachträgliche Beanstandung generell ausgeschlossen, da wir die angelieferten Daten nicht weiter bearbeiten.
Sie sind für die angelieferten Daten selbst verantwortlich.
Deshalb prüfen Sie vor Zusendung Ihre Daten genau. Mehr- oder Minderlieferungen bei Sonderanfertigungen, Druck- und Stanzprodukten von bis zu +/- 10% behalten wir uns vor. Unsere Artikel erhalten Sie mit einem
generellen Rückgabe- und Umtauschrecht (ausgenommen Artikel die speziell für Sie nach Ihren Vorgaben angefertigt oder verändert werden) innerhalb von einem Monat (laut Fernabsatzgesetz)
nach dem Warenerhalt.
Die Portokosten werden verechnet, bzw. wir lassen die Ware bei Ihnen abholen. Die Kosten der Rücksendung sind bis zu einem Bestellwert von EUR 40,00 von Ihnen zu tragen. UNFREIE Rücksendungen werden Ihnen voll belastet! Deshalb sollten Sie Ihre Rücksendung immer frei machen. Dann bekommen Sie von uns darüber eine Gutschrift. Kontaktieren Sie uns vorab wegen der Rücksendung. Sollten Sie beschädigte oder benutzte Ware zurücksenden, so berechtigt uns dies zu Ersatzansprüchen.
Auf Ihren Wunsch veränderte (z. B. Gravur) oder extra angefertigte, bzw. bestellte Waren (Sonderanfertigungen von Orden, Anstecknadeln Krügen, Münzen, Stickern usw.) sind von einer Rückgabe ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt:
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Der Käufer kann die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung zu Gunsten Dritter ist ausgeschlossen. Ferner gehen bei Weiterveräußerungen auf Kredit solche Forderungen bis zur Höhe des Kaufpreises in unseren Besitz über, dürfen ebenfalls nicht an Dritte übereignet werden. Bei Pfändung durch andere Gläubiger oder Steuerbehörden ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Im Konkursfall unterliegt die von uns gelieferte Ware der Aussonderung gemäß § 46 der Konkursordnung.
11.
Bei telefonisch oder handschriftlich erteilten Gravur- bzw. Druckaufträgen übernehmen wir keine Haftung für falsch gravierte/gedruckte Ausführungen. Es ist sinnvoll, die Aufträge in schriftlicher Form (Maschinenschrift) einzureichen.
12. Änderungen der teilweise angegebenen Verpackungseinheiten (VE) bleiben uns vorbehalten.
13. Gerichtsstand/Geltung:
Zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist aussschliesslich das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Firma MRS-Dienstleistungen. Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle künftigen Aufträge und Abschlüsse, ohne daß im einzelnen Fall noch ausdrücklich Bezug auf diese Bedingungen genommen werden braucht. Mündliche und telefonische Vereinbarungen haben keine Rechtsgültigkeit. Abweichende Bedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
14. Preise:
Mit Erscheinen neuer Preislisten verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Ebenso gelten nur noch die darin abgedruckten Liefer- und Zahlungsbedingungen. Kataloge, insbesondere die für Vereinsbedarf, verlieren meistens zum Jahresanfang ihre Gültigkeit. Fragen Sie bitte an, ob der Katalog weiter besteht, oder ob es einen neuen Katalog gibt, damit Sie immer aus dem aktuellsten Katalog bestellen können. Bei Artikeln aus Metall können die Preise zur Zeit sehr schwanken.
Deshalb sind Preisänderungen durchaus möglich. Bitte bei Bedarf vorher anfragen.
15. Rechtswirksamkeit:
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Wir weisen hier noch auf die §§ 305 - 310 BGB hin.
Gehen Sie zu Google und geben Sie §§ 305 ff BGB ein. Dort können Sie als Verbraucher Ihre Rechte und Pflichten nachlesen. Uns ist es nicht möglich, diese ganzen Gesetzestexte hier zu veröffentlichen. Wir sind auch keine Juristen, die diese ganzen Regeln “verstehen”. Wir wollen Sie als zufriedene Kunden. Und wir tun unser Bestes, damit Sie zufrieden sind und keinen Grund zur Klage haben. Sollte dies trotz allem dennoch einmal vorkommen, werden wir Ihnen selbstverständlich auf “unbürokratische Weise” weiterhelfen.
Haftungshinweis Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Rechtshinweis Die Fa. MRS prüft und aktualisiert die Informationen auf ihren Webseiten ständig. Trotz aller
Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen
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geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung der Fa. MRS. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige
gebracht.
Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung:
Verbrauchern steht ein uneingeschränktes Widerrufsrecht gemäß § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu.
Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform
(z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens einen Tag nach Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Eingang
der Ware (§ 312 d Abs. 2 BGB). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Fa. MRS
Inh. Wolfgang Hildebrand Wiesenstr. 4 65558 Oberneisen
Telefax: 06430-925445 E-Mail: dienstleistermrs@aol.com
Widerrufsfolgen
Im Falle eines
wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre,
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige
Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt
oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei. Im Falle eines Widerrufs tragen wir die Gefahr der Rücksendung der Kaufsache. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung
erfüllen. Ende der Wiederrufsbelehrung.
Auszug aus dem BGB: §§ 312-312f und §§ 355-357 BGB
§ 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
(1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher
1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung, 2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten
Freizeitveranstaltung oder 3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher
ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. Dem Verbraucher kann anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden, wenn zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer im Zusammenhang mit diesem oder
einem späteren Geschäft auch eine ständige Verbindung aufrechterhalten werden soll.
(2) Die erforderliche Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht muss auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3
hinweisen.
(3) Das Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht unbeschadet anderer Vorschriften nicht bei Versicherungsverträgen oder wenn 1. im Falle von Absatz 1 Nr. 1 die mündlichen Verhandlungen, auf denen
der Abschluss des Vertrags beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden sind oder 2. die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das Entgelt 40 Euro
nicht übersteigt oder 3. die Willenserklärung des Verbrauchers von einem Notar beurkundet worden ist.
§ 312a Verhältnis zu anderen Vorschriften
Steht dem Verbraucher zugleich nach Maßgabe
anderer Vorschriften ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach den §§ 355 oder 356 dieses Gesetzes, nach den §§ 11 oder 15h des Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile oder nach § 23 des Gesetzes
über Kapitalanlagegesellschaften zu, ist das Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 312 ausgeschlossen.
§ 312b Fernabsatzverträge
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren
oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind
Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung. (2) Fernkommunikationsmittel sind
Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können,
insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste. (3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
1. über Fernunterricht (§ 1 des Fernunterrichtsschutzgesetzes), 2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 481), 3. über Versicherungen sowie deren Vermittlung, 4. über die Veräußerung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken, 5. über die Lieferung von
Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger
Fahrten geliefert werden, 6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei
Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, 7. die geschlossen werden
a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung
zum Gegenstand haben. (4) Bei Vertragsverhältnissen, die eine erstmalige Vereinbarung mit daran anschließenden aufeinander folgenden Vorgängen oder eine daran anschließende Reihe getrennter, in einem zeitlichen
Zusammenhang stehender Vorgänge der gleichen Art umfassen, finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge nur Anwendung auf die erste Vereinbarung. Wenn derartige Vorgänge ohne eine solche Vereinbarung aufeinander
folgen, gelten die Vorschriften über Informationspflichten des Unternehmers nur für den ersten Vorgang. Findet jedoch länger als ein Jahr kein Vorgang der gleichen Art mehr statt, so gilt der nächste Vorgang als der
erste Vorgang einer neuen Reihe im Sinne von Satz 2. (5) Weitergehende Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers bleiben unberührt.
§ 312c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
(1) Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des
geschäftlichen Zwecks die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die dies in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmt ist. Der Unternehmer hat bei von
ihm veranlassten Telefongesprächen seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Kontakts bereits zu Beginn eines jeden Gesprächs ausdrücklich offen zu legen. (2) Der Unternehmer hat dem Verbraucher ferner
die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen in dem
dort bestimmten Umfang und der dort bestimmten Art und Weise in Textform mitzuteilen, und zwar 1. bei Finanzdienstleistungen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung oder, wenn auf Verlangen des
Verbrauchers der Vertrag telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Fernkommunikationsmittels geschlossen wird, das die Mitteilung in Textform vor Vertragsschluss nicht gestattet, unverzüglich nach Abschluss
des Fernabsatzvertrags; 2. bei sonstigen Dienstleistungen und bei der Lieferung von Waren alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur Lieferung an den
Verbraucher. Eine Mitteilung nach Satz 1 Nr. 2 ist entbehrlich bei Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und
über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Falle aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen
vorbringen kann. (3) Bei Finanzdienstleistungen kann der Verbraucher während der Laufzeit des Vertrags jederzeit vom Unternehmer verlangen, dass ihm dieser die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in einer Urkunde zur Verfügung stellt. (4) Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer
Vorschriften bleiben unberührt.
§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des
Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden. (2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor
Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des
Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses. (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen: 1. bei einer
Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat, 2. bei einer sonstigen
Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, 2. zur
Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, 3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, 5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder 6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen
zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder
Geldmarktinstrumenten. (5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach den §§ 355
oder 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend. (6) Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Abs. 1 Wertersatz für die erbrachte
Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und wenn er ausdrücklich zugestimmt hat,
dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
§ 312e Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke
des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden 1.
angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann, 2. die in der Rechtsverordnung
nach Artikel 241 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,
3. den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und 4. die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei
Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Bestellung und Empfangsbestätigung im Sinne von Satz 1 Nr. 3 gelten als zugegangen, wenn die Parteien, für die sie bestimmt sind, sie unter
gewöhnlichen Umständen abrufen können. (2) Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 findet keine Anwendung, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird. Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und
Satz 2 findet keine Anwendung, wenn zwischen Vertragsparteien, die nicht Verbraucher sind, etwas anderes vereinbart wird. (3) Weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.
Steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu, beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der in Absatz 1 Satz 1 geregelten Pflichten.
§ 312f Abweichende Vereinbarungen
Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit
nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. ...
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch
Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf
muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (2) Die
Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte
deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2
enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem
Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die
Beweislast den Unternehmer. (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend
von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der
Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
§ 356 Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
(1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit
dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass
1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist, 2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und
3. dem Verbraucher das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird. (2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder,
wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur
Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine
Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang. (2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts
zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1
besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren
Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. (3) Der
Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in
Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz
1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat. (4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
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eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/Innen
selbst darf nicht ohne meine Zustimmung stattfinden.
Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt/geändert werden, ohne dass von Ihrer Seite die
Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werde ich vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung
vorgenannter Bestimmungen einreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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